Ich habe eine Gastherme für Warmwasser und Heizung in meiner Wohnung. Die Wartung des Gerätes ist alle 12 Monate. Wer übernimmt aber die Kosten, die dabei anfallen? In meinem Fall 75,00€, dafür dass der Techniker alles nachgesehen hat. Der Vermieter, also Hausbesitzer, oder der Mieter? Ausserdem habe ich einen Zettel für die finances publiques bekommen, den ich unterschreiben sool, und in dem es um Arbeiten geht, die ich als nächstes in der Wohnung realisieren will. Was hat der Zettel mit mir zu tun? Ich will und kann doch als Mieter nicht einfach umbauen, oder?
Wie es in Frankreich aussieht, vermag ich nicht zu sagen. In Deutschland ist die Heizungswartung Vereinbarungssache zwischen Eigentümer und Mieter. In meiner letzten Wohnung gab es einen Vertragsinstallateur, zahlen musste ich. In meiner jetzigen Wohnung schickt der Eigentümer auch seinen Vertragsinstallateur, aber ich zahle die Heizungswartung nicht. Das geht über die Betriebskosten.
So, ich ha das jetzt mal in Erfahrung gebracht. Die Wartung muss ich bezahlen und wenn etwas zu reparieren ist, dann zahlt das der Eigentümer. Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiss. Trotzdem danke für eure Antworten.
Und auch die Frage mit dem Zettel für die Steuer hat sich erledigt, der ist einfach für die Buchhaltung der Firma, dass ich aufgeklärt wurde, dass der Prozentsatz für die MwSt bei 7 % liegt.