Die Firma Taser-France, die die Elktroschockpistole Taser vertreibt und über einen Vertrag mit dem Innenministerium verfügt, hat ein Gerichtsverfahren gegen die Menschenrechtsorganisation „Raid-H“ und gegen Olivier Besancenot (LCR) verloren.
Urteil der Richter; die Taser-Pistole darf als Foltergerät bezeichnet werden.