Taser-Elektroschockpistole als Foltergerät .

Die Firma Taser-France, die die Elktroschockpistole Taser vertreibt und über einen Vertrag mit dem Innenministerium verfügt, hat ein Gerichtsverfahren gegen die Menschenrechtsorganisation „Raid-H“ und gegen Olivier Besancenot (LCR) verloren.

Urteil der Richter; die Taser-Pistole darf als Foltergerät bezeichnet werden.

:wink:

aux’armes citoyens!!! :frowning: