Pacs: Welche Dokumente aus Deutschland?

Halli und Salut!

Ich bin Deutsche, mein Freund Franzose. Ich habe mich nun entschieden, in Frankreich mein Studium fortzusetzen. Da ich in den öffentlichen Dienst (Lehramt) möchte und dafür auch am selben Wohnort wie mein Freund bleiben will, haben wir uns dazu entschlossen, uns zu « pacsen », da diese eingetragene Lebensgemeinschaft bei der Versetzung berücksichtigt wird.
Nun habe ich mir die Bedingungen zum Abschluss eines Pacs durchgelesen und hoffe, dass vielleicht jemand, der damit Erfahrungen hat, mir weiterhelfen kann.
Auf der Seite der französischen Regierung finden sich folgende Anforderungen für Ausländer:
* Certificat de non-pacte (délivré par le tribunal de grande instance de Paris) → Ist das so gemeint, dass ich mir das Dokument in Frankreich ausstellen lasse? Oder doch eine Art « Ledigkeitsbescheinigung » aus Deutschland vom Standesamt übersetzen lasse?

* Certificat de coutume établi par les autorités diplomatiques ou consulaires de leur pays, reproduisant le contenu de la législation en vigueur dans cet État et décrivant les pièces d'état civil étrangères permettant de vérifier qu'ils sont majeurs, juridiquement capable de contracter et célibataires

→ Ist das eine Art « Ledigkeitsbescheinigung » aus Deutschland?

*Pièces d'état civil étrangères traduites en langues française et prouvant que ces 3 conditions sont réunies --> Ist das nicht wieder dasselbe?

Also ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand in diesem juristischen Dschungel weiterhelfen könnte.

Danke!

Wenn Du unsicher bist bzw. zuwenig Juristenfranzösisch verstehst, ruf doch einfach mal das deutsche Konsulat an, Ihr seid bestimmt nicht die einzigen in der Lage.

Verlangt ist, dass Du

  1. eine Bescheinigung einholst beim Tribunal de Grande Instance (Zivilgericht), wonach Du noch nicht anderweitig ver"pacs"t bist.
  2. eine von den Konsularbehörden beglaubigte « Rechtsbelehrung » vorlegst, die die hiesigen Behörden darüber aufklärt, wie die Zivilstandsgesetze in Deiner Heimat lauten und welche Dokumente dort bezeugen, dass Du a) volljährig, b) handlungsfähig (geschäftsfähig) und c) unverheiratet bist.
  3. ebendiese Dokumente übersetzt vorlegst, die beweisen, dass die Punkte a)-c) in Deinem Fall erfüllt sind.