Navi ?

Habe in einm ADACbericht gelesen , das die benutzung von Navis mit Blitzerwarnung absolut verboten ist , selbst wenn das Navi ausgeschaltet im Auto liegt , soll man mit 1500,- Euro dabei sein .Aber eigentlich haben doch alle modernen Navis auch einen ein und ausschaltbaren Blitzerwarner.Dann dürfte man ja gar kein Navi in Frankreich benutzen.Habt ihr da irgentwelche Erfahrungen mit gemacht ? Diese Nachricht hat mich etwas verunsichert.Gemeint ist nur die benutzung in Frankreich.

Ich habe mal vernommen, dass die « Blitzerwarnung » im Navi vorrübergehend deinstalliert werden kann.
Keine Ahnung ob das stimmt :stuck_out_tongue:

selbst wenn die Blitzerwarnung deaktiviert ist und das Gerät ausgeschaltet ist und man kommt in eine Kontrolle , sind , wie gesagt 1500,- Euro fällig . Jedenfalls nach Angaben des ADAC.Vielleicht hat ja schon jemand mit Polizeikontrollen in Frankreich gemacht.

Ich habe folgenden Artikel dazu gefunden: pocketnavigation.de/2012/01/ … erwarnern/ Weiter unten im Artikel sind Hinweise zu franz. Seiten

Unser Radarwarner sitzt hinter uns und sobald er ein Schild sieht « Controle Radar » tönt er « Achtung Gefahrenstelle » und ich bin nicht bereit ihn auszuschalten. :laughing:
Spaß beiseite, wir sind noch nie in eine Kontrolle geraten, daher kann ich dazu nichts sagen. Allerdings finde ich es ein wenig albern da ja sowieso meistens mittels Schildern gewarnt wird…

Wie in dem von Souris verlinktem Artikel, ist die Kontrolle für die Polizeikräfte nicht so einfach und kann ihr nur beipflichten das man wohl nur selten in eine Kontrolle gerät. Gut, wenn man natürlich das zu schnell fahren übertreibt, brauchen die Franzosen auf der Autobahn ja auch nicht unbedingt einen Blitzer sondern stehen ganz freundlich an der Zahlstelle und erwarten einen schon.

Ansonsten bin ich bislang auf etlichen Fahrten in und durch Frankreich nie angehalten worden um kontrolliert zu werden, wobei ich mich im großen und ganzen auch an die vorgaben halte, da mir das Geld einfach zu schade ist.

Nebenbei mal erwähnt:
Seit 2002 ist es auch in Deutschland verboten eine Strafzellbremse im Navi zu haben.Wer erwischt wird, dem drohen 4 Punkte in Flensburg und 75 Euro Bußgeld.
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist es dem Fahrer untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen.
Die Installation « Overlay Software » reicht schon aus, um belangt zu werden.

Ein Urteil zu Geräten mit Radarwarner steht noch aus,im Gegensatz zum Benutzen GPS-basierter Blitzerwarner.
Entweder man kauft ein Navi ohne diese Funktion oder man löscht diese.
Falk und Garmin liefern ihre Geräte mittlerweile ohne Radarwarner aus.

Dem Autoradio ist es dagegen erlaubt vor Blitzern zu warnen.Es überträgt lediglich eine Sendung, in der ein Dritter über Verkehrsüberwachungen berichtet :wink:

In Frankreich gibt es seit noch nicht langer Zeit ein Gerät, welches vor Gefahrenstellen, wie z.B. Baustellen und Staus warnen soll, aber auch bei Geschwindigkeitsbeschränkungen. Neben einem Kaufpreis fallen auch noch laufende Kosten an. Dieses Gerät ist eigenständig und demnächst auch in Deutschland, wo es das bisher nur als App gibt, erhältlich. Ob mich der Hinweis « 100% légal » zufrieden stellt…??
Hier Infos zu dem Gerät für Frankreich: moncoyote.com/

Also ich finde die ganze Diskussion sowas von obsolet. Denn ich schliesse daraus, dass Du einen Freifahrtschein zum wie doof rumbrettern suchst. Jedes normale Navi-eine Sache der Einstellungen-meckert bei zu hohen Geschwindigkeiten. Die Toleranzen kann man auch selbst einstellen. Allerdings macht es mehr Sinn, ein äusserst selten vorhandenes Assistenzsystem namens « HIRN » einzuschalten. Dies bedingt allerdings auch den Verzicht auf den Glauben, dass moderne Technik alles kann. Kann sie nämlich nicht. Wenn Dir die Pappe lieb ist, dann pfeif auf das Navi, fange an Schilder zu lesen und lasse Deinen Verstand walten. Ich fahre seit Jahren ohne Navi durch Frankreich, halte mich an die Limits und bin bis jetzt immer gut gefahren.

Dem ist nichts hinzuzufügen. :fete:

Hallo „Super5“ ( ), zum Glück kennen wir, und nicht nur wir Beide, uns und können uns beurteilen. Ich habe in der Zeit von 1969 bis heute 20 Euro an Strafe bezahlt, alle Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen in Europa zusammengerechnet, ich hoffe, Du hast nicht mehr bezahlt. Es geht mir ganz sicher nicht darum, auch nur 1 KM/H schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Und werde auch ganz sicher keine 100 Euro oder weniger ausgeben, um mir ein Überwachungsgerät zu kaufen. Mich interessieren die Möglichkeiten und die rechtlichen Zulässigkeiten, auch weil ich beruflich damit zu tun habe. Nicht mehr und nicht weniger. Nur weil ich einen Testbericht über einen Maserati lese, muss ich mir gleich einen kaufen (wollen) :blush: :exclamation:.

Im Übrigen geht es in diesem „Faden“ um die Zulässigkeit und nicht ich habe dieses Thema eröffnet. Wir diskutieren hier über dieses Thema, wie sonst auch über Anderes, ich sehr deshalb keinen Grund, meinen obigen Artikel zurückzuziehen.
Anmerkung/Nachtrag: Hat sich geklärt, Alles gut :heart: :exclamation: > :sleep:

OMMMMM, Vorsicht, Mistverständnis. Manchmal sollte ich echt öfter mal die Zitatfunktion benutzen. :jump: Du warst explizit nicht gemeint, sondern der Threadersteller. Alles wieder gut? :smiley:

[size=150]Jaaaaa[/size] :smiley: :smiley: :tchin:

hallo super5 , deine Antwort auf meine Frage klingt ja fast schon beleidigend . Ich weis nicht , wie du darauf kommst , das ich in Frankreich rumbrettern will wie doof , um mal deinen Wortschatz zuverwenden .Das ganze ist kein Versuch auf meine Frage zu antworten .Du hast wahrscheinlich die Frage nicht verstanden.