Gerichtsprozesse gegen französische Ex-Präsidenten haben sich ja fast zur Routine entwickelt (10 Jahre erst ist der Chirac-Prozess her), aber diesmal ist ein interessantes Urteil im Prozess gegen Petit Nicolas Sarkozy gefallen. Demnach soll er wegen Bestechung eines Richters mindestens ein Jahr in Haft, zwei weitere sind zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings ist die Berufung zugelassen, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Und noch ein ‹ allerdings ›, das die Schadenfreude erheblich mindern dürfte: Das eine Jahr Haft kann im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel abgeleistet werden. Ein Jahr an die Sonne des Cap Nègre gefesselt sein, das klingt fast wie Urlaub…
Artikel bei Spiegel Online vom 01.03.2021