Ein paar Kilometer weit weg von meinem Zuhause, hat ein junges Paar beschlossen „anders zu wohnen“ und hat also eine mongolische Jurte auf einem Grundstück gebaut, das dem Großvater der jungen Dame gehört. Alles schön und gut, aber der Bürgermeister der Gemeinde Dieffenbach au Val hat den beiden Turteltäubchen den Befehl erteilt, sie sollen die Jurte vor dem 3. Januar weggeräumt haben.
Es handelt sich dabei um eine Gesetzeslücke; ist eine Jurte ein Wohnhaus oder eine „Wohneinrichtung“?.Die Jurte ist zwar komfortabel, gut geheizt, besitzt aber weder Toilette noch Badezimmer.Das junge Paar benutzt die Toilette und das Badezimmer der Eltern.
Wenn die Jurte als Wohnhaus betrachtet wird, werden sie sie wegräumen müssen.
Jurte, den Ausdruck habe ich noch nie gehört.Für mich ist das ein Nomadenzelt und dementsprechend nicht fest verankert wie ein Wohnhaus.Allerdings eindeutig häßlich und Fenster hat es auch nicht zum rausgucken
gut, al ich gebe dir recht, manche Bilder sind schon recht beeindruckend und erwecken durchaus einen gemütlichen Eindruck, dass man ein paar Tage darin verweilen kann, aber auf Dauer wäre das nix für mich
Platz hier im Garten hätte ich auch für so ein Teil,würde das allerdings eher nutzen für meine Events
Glaube ich nicht! Außerdem haben wir noch gar nicht gesehen, wie die elsässische Jurte von innen aussieht. Ich nehme an, die beiden Individualisten haben es sich schon recht wohnlich dort eingerichtet. Vielleicht findet jemand Bilder von drinnen.
das erinnert mich an meine jungen jahre. als meine frau mich kennenlernte, wunderte sie sich auch, das ich eine wohnung ohne heizung oder ofen hatte, alle regale, das bett und die bänke und der tisch selbstgebaut waren.
irgendwie beneide ich die beiden. sie haben meinen respekt.
Du meinst diese Bidets. Die gibt es kaum noch, und schon gar nicht in Jurten und in der freien Natur, oder da höchstens als noch nicht korrekt entsorgte Keramik.