Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in Frankreich

Editiert!

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Für Korrekturen oder gar fachspezifische Hinweise von Kollegen aus dem französischen Rechtswesen bin ich dankbar!!!

Willst du jetzt eine französische oder eine tschetschenische Übersetzung? :smiling_imp: :astonished:

BITTE!!! Ich bin nicht in der Lage, einen einfachen französischen Satz, der nichts mit Lebensmittel zu tun hat, zustande zu bringen… :frowning:

oje ,würde da auch kapitulieren.Amtsdeutsch ins Französische.Kann dir da leider überhaupt nicht helfen.

Stell doch eine Auflistung von Lebensmitteln zusammen, die den Betrag der Rückstände begleichen würden… :blush:

Salut Edith,

da gibt es Übersetzer, die davon leben müssen. Warum also nicht ein Übersetzungsbüro einschalten?
Ansonsten im Elsass einen huissier suchen. Der spricht meistens deutsch und über den kannst Du das Verfahren einleiten.
pagesjaunes.fr/

Gruß Aperdurus

:open_mouth: Dein Chef ist ja ein toller Rechtsanwalt wenn er juristischen Briefverkehr via Google-translator abwickeln will. Da würd ich eher einen professionellen Übersetzer einschalten, damit ja nichts in die Hosen geht. Schließlich geht es ja beim Kläger wohl um viel Geld.

Professionelle Übersetzer von D in F haben wir übrigens hier auf dem Forum. Dein Chef wird ja wohl ein bisschen Geld aus dem Mandat übrig haben.

Hallo Aperdurus!

In Deutschland sind die Bezirke, in denen die Gerichtsvollzieher tätig werden können, streng nach Plan verteilt. Wenn ich z. B. in Hamburg vollstrecken lassen möchte, muss ich mir den für die betreffende Straße in Hamburg zuständigen Gerichtsvollzieher suchen.

Ist es in Frankreich anders geregelt? Kann quasi jeder Gerichtsvollzieher aus jeder Stadt in einer z. B. 200 km entfernten Stadt seine Tätigkeit ausbringen oder muss er dann (wie in D) einen GV vor Ort damit beauftragen?

Ansonsten hatte ich es bisher so verstanden, dass Gerichtsvollzieher ausschließlich in französischer Sprache zu beauftragen sind. Bei Aufträgen anderer Sprache (z. B. englisch) kann der Gerichtsvollzieher sodann ablehnen.

@ Edith
Hier eine deutsche Liste deutsch sprechender Anwälte in Frankreich:
lyon.diplo.de/contentblob/86 … sliste.pdf