Ich bin am Überlegen, ein (Gebraucht-)Auto zu importieren, und in Frankreich zuzulassen.
Dabei hätte ich eigentlich 2 Möglichkeiten:
a) ein in der EU-gebautes Kfz (zuerst im EU-Ausland gemeldet, dann wieder zurückverschifft, zwecks Re-Import & Zulassung in Frankreich)
oder
b)
einen Japaner: auch im EU-Ausland dann gekauft, aber danach dann in die EU-Verschifft, zwecks Zulassung in Frankreich.
Klingt das zu kompliziert?
Gut, kurze Erklärung: Madame will einen neuen Wagen, und in den nächsten Ferien wollen wir sowieso in Afrika ein paar Monate verbringen.
Also dachte ich mir: ich kaufe mir dort das Auto - dann fahren wir da so 2-3 Monate mit rum - lassen ihn noch einmal 3 Monate dort bei Bekannten stehen - und fahren noch 1x so einen oder 2 Monate damit rum, bevor wir ihn uns dann „nach Hause holen“.
Das hätte u.a. den Vorteil, weil die Südafrikaer sowohl volle Mwst-Erstattung bieten, also auch, dass diegleichen einen mit einem Mietauto nicht mehr aus dem Land lassen ! Das Auto muss auf den Fahrer angemeldet sein, oder es geht an der Grenze nicht mehr raus.
Da wir bis nach Tanzania hoch wollten, dachten wir uns einfach: klar, dann kaufen wir uns halt den neuen dort.
Beim EU-Fahrzeug käme ein BMW-Allrad in Frage (erste Wahl von Madame) Beim Japaner dachte ich mehr an einen Toyota (Land Cruiser, o.ä - erste
Wahl von mir ).
Aber, wie läuft das dann ab, bei der Zulassung in Frankreich?
OK, Zolltechnisch, damit kenne ich mich mit aus, => ich zahle brav meine Fracht/Zoll/Mwst auf den (dann ja) Gebrauchtwagen.
Aber wie geht das bei der Zulassung?
In Deutschland muss man damit zum Baurat? Motor: muss ja EU-Norm haben (haben sie eigentlich) - aber was brauchen diese dann an Papieren, damit man denen das auch beweisen kann, um das Kfz- zugelassen zu bekommen?
Kennt das jemand? Vielleicht ein Mechaniker hier im Forum?