Ab welcher Aufenthaltsdauer in Frankreich macht es eigentlich Sinn, zusätzlich zur gesetzlichen KV (die ja auch im EU-Ausland die Kosten übernimmt), zusätzlich noch eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen? Bzw. ist das in Frankreich überhaupt in irgendeiner Weise von Interesse?
Also wir hatten im Sommer das Problem dass eines der Kinder Zahnschmerzen hatte, wir mussten alles bar bezahlen und hinterher bei der KV einreichen, aber wir haben nicht alles erstattet bekommen. Vielleicht fragst du mal bei der KV nach…
Wahrscheinlich sei es nicht LeGourmets Fall, oder?.. Was mich angeht, ist es nicht automatisch. Ehrlich gesagt, habe ich sie niemals beantragen, weil meine derzeitigen Aufenthalte in EU-Ländern höchstens 1 Monate dauern.
Also ein Auslandszusatzschutz ist immer gut, wie Souris ja schon schrieb wird man in der Regel dennoch in Vorlage treten müssen im Behandlungsfall. Jedoch ist in den meisten Staaten die Behandlung teurer als in den deutschen « Regelsätzen » vorgesehen, aber nur diese erstattet die gesetzliche KV. Klar im Falle einer Notfallbehandlung ist man mit der « EHIC » schonmal abgesichert, aber bei leichteren Erkrankungen kann es nicht schaden und so teuer ist so eine Urlaubs-KV auch nicht. Ich zahle glaube ich 6 oder 8 Euro für das ganze Jahr(einfach mal googeln), wobei ich glaube das ich über meinen Automobilclub nochmal mindestens genauso abgesichert bin. Bin nur immer zu faul mir das mal alles richtig durchzulesen, wer wie was in welchem Falle übernehmen würde.
Wie gesagt, ist die Auslands-KV kein muß, aber sie beruhigt vielleicht ein wenig.
Ich komme noch mal auf die Eingangs- Frage von Le Gourmet zurück. Über welche EU- Auslandaufenthaltsdauer bin ich mit der regulären Krankenkassenkarte versichert? Übernimmt die GKV auch noch die Behandlungskosten, wenn ich schon ein halbes Jahr im EU- Ausland, hier Frankreich, bin. Muss meine GKV meine Aufenthaltsdauer wissen?